Mitgliedschaft

Um Mitglied zu werden, müssen Sie sich auf der Website registrieren und weitere Anweisungen befolgen

Alle ausgefüllten Formulare müssen an die E-Mail-Adresse bu_jyutsu@yahoo.co.jp gesendet werden

Über die Struktur einer persönlichen Mitgliedschaft und die Anerkennung von Organisationen wie "DOJO" und "CENTER" bei der Internationalen Föderation der Kampfkünste (weiter bezeichnet als SBR). Die Bestimmungen zur Mitgliedschaft wurden durch das Komitee von SBR als offizielles Dokument bestätigt, um BUJYUTSU (Kampfkünste) in verschiedenen Ländern der Welt zu fördern.

 

1. Jährlicher Mitgliedsbeitrag


1. Jedes Mitglied von SBR entrichtet selbstständig einen Jahresbeitrag in Höhe von 20 US-Dollar. Die Überweisung erfolgt über die offizielle Website von SBR.

2. Nach erfolgter Zahlung erhält jedes neue Mitglied eine persönliche Identifikationsnummer.

3. Jedes inaktives Mitglied von SBR ist dazu berechtigt, seine/ihre Identifikationsnummer, sowie seinen/ihren Teilnehmerstatus in den entsprechenden DOJO, über die offizielle Website von SBR zu reaktivieren. (Formular 9) (Formular 2)

4. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, kostenlose Mitgliedsnummern für die Familienmitglieder (Vater, Mutter, Ehemann, Ehefrau, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester) bei dem entsprechenden DOJO zu beantragen. (Formular 5)

5. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet.

 

2. Ausweis


1. Jedes Mitglied von SBR kann neben der Identifikationsnummer, die er/sie bei der Registrierung als Mitglied auf der offiziellen Website erhalten hat, auf Wunsch einen Budo-Ausweis gegen eine Gebühr in Höhe von 15 US-Dollar bei der Internationalen Abteilung von SBR erwerben. (Formular 10)

Informationen, die von einem zertifizierten Spezialisten in den Budo-Ausweis eingetragen werden: (aufgelistet)

  • persönliche Angaben
  • das Niveau der in den bei SBR geführten Kampfkünsten erbrachten Leistungen
  • Titel wie Ausbilder/Meister/Schiedsrichter für die bei SBR geführten Kampfkünste
  • Teilnahme an Seminaren von SBR
  • Resultate in SBR-Wettkämpfen

2. Die Gebühr für das Ersetzen eines Budo-Ausweises beträgt 15 US-Dollar.

 

3. Titel und Berechtigungen für Inhaber eines schwarzen Gürtels


1. Jedes Mitglied, der zum tragen eines schwarzen Gürtels in einer bei SBR nicht aufgeführten Disziplin berechtigt ist, kann seine Daten in die Datenbank von SBR eintragen. (Fromular 4)

2. Jedes Mitglied von SBR, der zum tragen eines schwarzen Gürtels berechtigt ist, kann an einer Zertifizierungsprüfung für Ausbilder teilnehmen, um eine Berechtigung zur Durchführung von Prüfungen bei anderen Mitgliedern von SBR zu erhalten. (Formular 6) (Formular 2)

  • 1 Dan – erhält den Titel JYUN SHIDOUIN. Ein Ausbilder mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für 6-5 Kyu durchzuführen
  • 2 Dan – erhält den Titel SHIDOUIN. Ein Ausbilder mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für 4-3 Kyu durchzuführen
  • 3 Dan – erhält den Titel SHIDOUIN. Ein Ausbilder mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für 2-1 Kyu durchzuführen
  • 4 Dan – erhält den Titel JYOKYU SHIDOUIN. Ein Ausbilder mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für den 1 Dan durchzuführen
  • 5 Dan – erhält den Titel JYUN SHIHAN. Ein Meister mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für den 2 Dan durchzuführen
  • 6 Dan – erhält den Titel SHIHAN. Ein Meister mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für den 3 Dan durchzuführen
  • 7 Dan – erhält den Titel SHIHAN. Ein Meister mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für den 4-5 Dan durchzuführen
  • 8 Dan – erhält den Titel JYOKYU SHIHAN. Ein Meister mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für den 6-7 Dan durchzuführen
  • 9 Dan – erhält den Titel JYOKYU SHIHAN. Ein Meister mit diesem Titel ist dazu berechtigt, Prüfungen für den 8 Dan durchzuführen

3. Jedes Mitglied von SBR, der zum tragen eines schwarzen Gürtels berechtigt ist, kann an einer Zertifizierungsprüfung für Schiedsrichter teilnehmen, um eine Berechtigung zu erhalten, als Schiedsrichter bei SBR-Wettkämpfen tätig zu sein. (Formular 6) (Formular 2)

  • 1 Dan – erhält den Titel JYUN SHINPAN. Ein Schiedsrichter mit diesem Titel ist dazu berechtigt, als Seitenschiedsrichter tätig zu sein
  • 2 Dan – erhält den Titel JYUN SHINPAN. Ein Schiedsrichter mit diesem Titel ist dazu berechtigt, als Seitenschiedsrichter tätig zu sein
  • 3 Dan – erhält den Titel SHINPAN. Ein Schiedsrichter mit diesem Titel ist dazu berechtigt, als Kampfrichter tätig zu sein
  • 4 Dan – erhält den Titel SHINPAN. Ein Schiedsrichter mit diesem Titel ist dazu berechtigt, als Kampfrichter tätig zu sein
  • 5 Dan – erhält den Titel JYOKYU SHINPAN. Ein Schiedsrichter mit diesem Titel ist dazu berechtigt, als Oberschiedsrichter tätig zu sein
  • 6 Dan – erhält den Titel JYOKYU SHINPAN. Ein Schiedsrichter mit diesem Titel ist dazu berechtigt, als Oberschiedsrichter tätig zu sein

 

4. Dojo, Center


1. Jedes Mitglied von SBR mit einem schwarzen Gürtel erhält folgenden Titel:

  • Ausbilder in einem DOJO - 1, 2 oder 3 Dan ist erforderlich
  • Ausbilder in einem CENTER - 5 oder 6 Dan ist erforderlich
  • Leiter und Mitglied der Geschäftsführung von SBR - 7, 8 oder 9 Dan ist erforderlich

2. DOJO, CENTER und die dazugehörige aktive und bestätigte Mitglieder von SBR sind dazu berechtigt, den Namen SBR, sowie entsprechende Symbolik und Accessoires zu verwenden.

3. Zertifizierte DOJOS und CENTER sind dazu berechtigt, die damit in Zusammenhang stehende juristische Angelegenheiten, einschließlich der Rechtspraxis, eigenständig zu behandeln.

4. Ein DOJO ist eine Verwaltungseinheit von SBR mit mindestens 10 Mitgliedern. Der Leiter des DOJOS, sowie zwei obligatorische Stellvertreter, werden von den Mitgliedern durch ein Wahlverfahren bestimmt.  Der Name eines DOJOS wird in der Form «______ DOJO» vergeben.

5. Der Leiter des DOJOS sollte ein Experte mit dem Ausbildergrad des JYUN SHIDOUIN oder höher sein. Falls ein Ausbilder mit diesem Niveau nicht verfügbar sein sollte, wird eine weitere qualifizierte Person ohne einen Ausbildertitel durch die Mitglieder des DOJOS nominiert.

6. Jedes DOJO oder CENTER müssen eine Person für das Sekretariat nominieren, mit der Aufgabe, entsprechend den Anweisungen der Verwaltung die Dokumentation und Korrespondenz sicherzustellen.

7. Für die Registrierung eines DOJOS oder CENTERS sind folgende Unterlagen erforderlich:

(Alle von SBR bereitgestellten Dokumente sollen in Englisch ausgefüllt werden)

  • Antrag für die Registrierung (Form 1)
  • Liste der SBR-Mitglieder (Form 2)

8. Die Entscheidung über eine erfolgreiche Registrierung wird vom SBR-Komitee anhand der eingereichten Unterlagen getroffen.

9. Nachdem die Registrierung des DOJOS bestätigt ist, wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 70 US-Dollar fällig, die vom Leiter des DOJOS zu entrichten ist.

10. Ein DOJO ist dazu berechtigt, Prüfungen für einschließlich des 1 Kyu, entsprechend der Berechtigung des Prüfers, durchzuführen (Formular 6) (Formular 2). Alle für die Prüfungen erhobenen Gebühren werden vom DOJO einbehalten. Die Höhe der Prüfungsgebühren für den jeweiligen Gürtel kann die offiziell festgelegte Höhe nicht überschreiten, kann jedoch durch die Entscheidung des Prüfers und des Leiters des DOJOS geringer ausfallen. (Formular 3)

11. Ein CENTER ist eine Verwaltungseinheit von SBR bestehend aus 3 oder mehr DOJOS. Der Leiter des CENTER, sowie 3 seiner Stellvertreter, werden von den Mitgliedern der jeweiligen als CENTER organisierten DOJOS gewählt. Der Leiter eines CENTER ist dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit des CENTER für die DOJOS zu erstellen, sowie sich für die Interessen der DOJOS zu engagieren. Der Name eines CENTER wird nach folgender Form vergeben: «______ CENTER». Die Protokolle des Wahlverfahrens und der Namensgebung für das jeweilige «______ CENTER» sollen bei SBR zur Bestätigung eingereicht werden.

12. Die Mitglieder eines DOJOS können nach Mehrheitsprinzip darüber entscheiden, ob sie sich einem zu SBR gehörigen CENTER anschließen, bzw. aus diesem austreten möchten.

13. Ein CENTER ist dazu berechtigt, Prüfungen bis einschließlich des 3 Dan unter Einbeziehung eines Experten für die jeweilige Kampfkunst durchzuführen. Dabei entfallen 50% der Prüfungsgebühren an die SBR und werden auf das entsprechende Bankkonto überwiesen. Die weiteren 50% der Prüfungsgebühren werden an den Prüfer des CENTER entrichtet (Formular 3).

14. Die SBR ist dazu berechtigt, Prüfungen bis einschließlich des 9 Dan unter Einbeziehung eines offiziellen Experten für die jeweilige Kampfkunst durchzuführen. Dabei entfallen 50% der Prüfungsgebühren an die SBR und werden auf das entsprechende Bankkonto überwiesen (Formular 3). Die weiteren 50% der Prüfungsgebühren werden an den Prüfer entrichtet.

15. DOJOS und CENTER sind verpflichtet, die Ergebnisse von Wettkämpfen schnellstmöglich an SBR zu senden. (Formular 7) (Formular 8) Darüber hinaus sollen sie ein Video des jeweiligen Wettkampfes auf ihrer Seite der offiziellen Website von SBR hochladen.

5. Einstellung der Mitgliedschaft


1. Ein individuelles Mitglied eines DOJOS oder CENTER kann seine/ihre Rechte, Berechtigungen und den Status eines Mitgliedes von SBR aus folgenden Gründen verlieren:

  • Auf eigenen Wunsch
  • Bei Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge
  • Nach einer entsprechenden Entscheidung des Komitees des DOJOS oder der SBR


6. Prüfungen und Änderungen


1. Jede Prüfung oder Bestätigung eines Ranges wird entsprechend den Vorschriften von SBR durchgeführt.

2. Die Änderung der o.g. Regeln ist ausschließlich dem Komitee von SBR vorbehalten.

3. Die Datenbank der offiziellen Website von SBR wird regelmäßig aktualisiert. Dies erfolgt anhand der Formulare, die vor folgenden Daten eingereicht wurden:

  • 25 Januar
  • 25 April
  • 25 Juli
  • 25 Oktober

4. Die Kalenderplanung der Veranstaltungen des jeweiligen DOJOS werden durch das CENTER vorgenommen.

5. Hinweis: Die Mitglieder des Rates der Föderation und der Internationalen Abteilung sind von der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge sowie der Prüfungsgebühren befreit.

 

Dieses Dokument tritt in Kraft ab: 2 Juni 2018